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Giftschlangen in den Alpen

Ratgeber

Giftschlangen in den Alpen

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Zuerst gleich mal eine Entwarnung. Verglichen mit Insektenstichen sind Bisse von einheimischen Giftschlangen ein seltenes Ereignis. Von 103 zwischen 1983 und 1995 registrierten Bissunfällen waren einzig 14 mit Komplikationen verbunden. Der letzte Fall mit tödlichem Ausgang geht auf das Jahr 1961 zurück. In der Schweiz kennen wir nur zwei giftige Arten: die Kreuzotter und die Aspisviper. Und diese sind lange nicht so giftig wie Exemplare aus tropischen Zonen. Nichts desto trotz können vor allem allergische Reaktionen lebensbedrohlich werden. Auch kleine Kinder sind bei einem Schlangenbiss stärker gefährdet. Anders als bei den meisten Insektenstichen bedürfen alle Giftschlangenbisse ärztlicher Betreuung.

 

Im Engadin heimische Kreuzotter (Vipera Verus)
Im Engadin heimische Kreuzotter (Vipera Verus)

Verbreitung von Giftschlangen

Die Hauptverbreitung der beiden einheimischen Giftschlangenarten, Aspisviper (Vipera aspis) und Kreuzotter (Vipera berus) liegt an sonnigen Hanglagen im Jura und in den Alpen. Während die Aspisviper vor allem im Tessin, Wallis und im Jura anzutreffen ist, lebt die Kreuzotter im östlichen Teil der Alpen, in der Zentral- und Ostschweiz und in Graubünden – auch im Engadin. Obwohl zunehmend selten, können beide Arten lokal noch recht häufig sein. Beim Wandern und anderen Aktivitäten in der Natur kann man daher auch heute noch auf Giftschlangen treffen. Vorsicht ist grundsätzlich gegenüber jeder Schlange geboten, denn es ist aus Distanz recht schwierig harmlose von giftigen Arten zu unterscheiden.

 

Verhaltensregeln

· In unübersichtlichem Gelände nie barfuss gehen, sondern gutes Schuhwerk und lange Hosen tragen (besonders auch Kinder).
· Kleinkinder nicht an unübersichtlichen Orten spielen lassen und ihnen die Gefahr erklären, die eine Schlange bei falschem Verhalten (etwa wenn man sie reizt) darstellen kann.
· Schlange nicht anfassen oder belästigen, aber auf sich aufmerksam machen und ihr die Gelegenheit zur Flucht ermöglichen. Bleibt sie trotzdem liegen, ruhig in etwa 2 m Abstand vorbeigehen.
· Rastplatz vor der Benutzung auf Schlangen hin absuchen.
· Nicht in Gebüsch und Gestrüpp greifen. Beeren- und Pilzsammler klopfen unübersichtliches Gebüsch erst mit einem Stock ab, um allfällig anwesende Schlangen zur Flucht zu veranlassen.
· Vorsicht bei Handgriffen an unübersichtlichen Stellen, z.B. Holzstössen, Trockenmauern oder Steinhaufen.
· Beim Aufheben von Steinen, Brettern oder ähnlichem darauf achten, dass sich darunter Schlangen verstecken könnten.
· Schlafen Sie in schlangenreichen Gebieten nicht ungeschützt draussen auf dem Boden, sondern in einem Zelt oder auf einem Feldbett.

 

Erste Hilfe bei Schlangenbissen in der Schweiz

Ruhe bewahren:
Viele Vergiftungen erreichen ihren Höhepunkt erst nach Stunden und es bleibt daher genügend Zeit, um eine medizinische Versorgungseinrichtung aufzusuchen. Eine 24-stündige Überwachung im Spital ist jedoch bei jedem Schlangenbiss angezeigt.

Bei Bewusstlosigkeit:

Lagerung in stabiler Seiten-lage. Bei Schockzuständen: Schocklagerung (Kopftieflagerung).Bei bekannter Allergie auf Schlangengifte und bei Vorhandensein entsprechender Symptome (Blutdruckabfall, Bewusstlosigkeit innert Minuten) Notfallmedikamente verabreichen (z. B. EpiPen®).
Ringe und Uhr vom gebissenen Arm entfernen.
Wunddesinfektion.
Betroffene Gliedmasse ruhig stellen, um die Giftverbreitung im Körper zu verzögern.
Patient schonend (er muss Anstrengungen vermeiden!) zum nächsten Arzt/Krankenhaus bringen.
Unter schwierigen Umständen Rettungskräfte anfordern.

Achtung: Von diesen Massnahmen wird dringend abgeraten
· Stauungsverbände: Abbinden mit Gurten, Schnüren und dergleichen kann zu Schäden der betroffenen Gliedmasse oder gar zu deren Verlust führen.
· Manipulationen an der Bisswunde (ausser Wunddesinfektion): Einschnitte, Einspritzung von Substanzen, Eisbehandlung, Aussaugen.
· Einnahme von Alkohol.
· Injektion von Antiveninen. Sie dürfen nur vom Arzt verabreicht werden!

QUELLE
Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch)

 

Notfallnummern

Sanität 144

Polizei 117

REGA 1414

TOX-Zentrum 145 (+41 44 251 51 51)