Patientenverfügung – Das müssen Sie wissen
Entscheidungen treffen, solange man noch kann.
An guten Tagen denken viele nicht gerne über Krankheit und Tod nach. Doch genau dann ist der richtige Zeitpunkt dafür. Wenn die Notsituation eintritt, ist eine Patientenverfügung eine grosse Entlastung für Angehörige und Ärzte. Deshalb ist es wichtig, dass jeder und jede, ob alt oder jung, ob gesund oder krank, bereits heute entscheidet, welche medizinischen, lebenserhaltenden Massnahmen er möchte. «Es ist wirklich wichtig, dass man sich Gedanken macht, «was ist wenn» und dies schriftlich festhält», sagt Sozialarbeiterin Valeria Gut. Dies beinhaltet eine Patientenverfügung, aber auch die ebenso wichtige Entscheidung über eine Organspende.
Was genau ist eine Patientenverfügung?
Ein Dokument, das schriftlich festhält, welche Massnahmen Sie im Falle einer Urteilungsunfähigkeit wünschen bzw. ablehnen und wer bei medizinischen Entscheidungen vertretungsberechtigt ist. Der Entscheid über lebenserhaltende Massnahmen beinhaltet nicht nur grosse Eingriffe wie zum Beispiel künstliche Beatmung, sondern bereits den Entscheid über die Verabreichung von Antibiotika.
«Es ist wirklich wichtig, dass man sich Gedanken macht, «was ist wenn» und dies schriftlich festhält.»
Wo erhalte ich eine Patientenverfügung?
Diese gibt es online, zum Beispiel über den unten aufgeführten Link. Die vorgedruckte Patientenverfügung kann auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Ihre Patientenverfügung kurz und klar zu halten, vereinfacht die Umsetzung Ihrer Wünsche. Prüfen Sie mindestens alle zwei Jahre die Patientenverfügung und deren Richtigkeit und bestätigen Sie diese mit aktuellem Datum und Unterschrift. Sie können auch Ihren Hausarzt nach einer Vorlage für eine Patientenverfügung fragen und sich von ihm beraten lassen.
Was mache ich damit?
Eine Patientenverfügung ist nutzlos, wenn sie in der Notsituation nicht auffindbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass die nächsten Angehörigen, der Hausarzt und/oder die Heimleitung wissen, wo Ihre Patientenverfügung ist. Die Patientenverfügung kann beim Arzt, bei einer Vertrauensperson, im Alters- und Pflegeheim oder einer Organisation, wie z.B. Exit, hinterlegt werden.