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«Digitalisierung sehe ich als grosse Chance»

Interview mit Regierungsrat Christian Rathgeb

«Digitalisierung sehe ich als grosse Chance»

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Schneider & Rathgeb

CEO spricht mit Regierungsrat über Herausforderungen im Gesundheitswesen

Winter 2017/18
Neue Technologien ermöglichen neue Prozesse, die Anspruchshaltung der Patienten steigt ebenso wie die Regeldichte. Der demographische Wandel spitzt sich zu und Anbieter ausserhalb der Branche drängen in den Gesundheitsmarkt. CEO Heinz Schneider (HS) sprach mit Regierungsrat Christian Rathgeb (CR) über künftige Herausforderungen und Chancen.

 

(HS) Herr Regierungsrat, welches sind die wichtigsten drei Aufgaben, denen sich unser Kanton in der Gesundheitsversorgung unmittelbar stellen muss?

 

(CR) Da ist zum Einen die Aufrechterhaltung des dezentralen Gesundheitsversorgungssystems mit optimaler Qualität; ambulant wie stationär, für uns Einheimische wie auch unsere Gäste. Darüber hinaus ist es die Schaffung beziehungsweise Erhalt günstiger Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der unternehmerischen Freiheit durch die Leistungserbringer. Damit meine ich, dass Regulierungen nur soweit tolerierbar sind, als dass sie die Gewährleistung einer qualitativen und auch wirtschaftlichen Leistungserbringung nicht gefährden. Als dritte Aufgabe, die sich unmittelbar stellt, ist das Ausgabenwachstum im Gesundheitsbereich zu benennen: Es muss auf ein finanzierbares Mass begrenzt werden.

 

Welche Massnahmen lassen sich daraus ableiten?

Um Synergien optimal zu nutzen, ist die Kooperation zwischen den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Diensten unerlässlich. Weiter ist die Bildung von Gesundheitsversorgungsregionen wichtig: Pro Region sollte ein Gesundheitszentrum gebildet werden, das alle Leistungserbringer umfasst. Also vollumfassende Medizin unter einem Dach: Spital, Alters- und Pflegeheime als auch Spitex-Dienste. Des Weiteren erachte ich es als unumgänglich, die vom Bund geplanten Mindestfallzahlen zu bekämpfen. Die verbindlichen Mindestfallzahlen wären ausschlaggebend für die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler durch den Kanton. Auch die Eindämmung der allseits zunehmenden Spezialisierung ist notwendig. Als letzter Punkt ist die Auslastung der Spitäler zu nennen: Um diese zu verbessern, bedarf es einer gezielten Weiterentwicklung der gesundheitstouristischen Angebote.

Mindestfallzahlen gefährden die Aufrechterhaltung des dezentralen Gesundheitsversorgungssystems massiv.

Im Leitbild Organisation Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden werden die Bildung von Gesundheitszentren und die Kooperation der Regionalspitäler mit dem Zentrumsspital angesprochen. Sind gesetzliche Vorgaben wie Mindestfallzahlen, Arbeitsgesetz und kantonal vorgegebener, ambulanter Fallkatalog nicht gegensätzliche Trends?

Die vom Bund beabsichtigte Einführung von Mindestfallzahlen pro Spitalleistungsgruppe für die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler durch die Kantone gefährdet die Aufrechterhaltung des dezentralen Gesundheitsversorgungssystems unseres Kantons massiv. Wir werden uns zusammen mit den anderen Kantonen, die von einer solchen Regelung betroffen sind, mit allen Mitteln gegen die Einführung von Mindestfallzahlen wehren. Die Vorschriften der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz bezüglich Pikettdienst stellen die kleineren Spitäler und insbesondere ihre Rettungsdienste vor beinahe unlösbare Probleme. Die erforderlichen zusätzlichen Mitarbeitenden lassen sich gar nicht rekrutieren. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sehen wir nicht vor, den Spitälern einen Fallkatalog mit der Devise „ambulant vor stationär“ vorzugeben. Ein wichtiges Anliegen meinerseits ist in der Tat der Gesundheitstourismus. Er trägt dazu bei, die Auslastung der Spitäler und damit deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Aktiv werden müssen jetzt die Regionen. Der Kanton kann beratend und unterstützend mitwirken.

Die Prämienbelastung für die Bevölkerung nimmt unbestritten weiter zu. Man spricht in diesem Zusammenhang in den Medien oft nur von den Kosten. Vom Nutzen für den Patienten, besonders dem volkswirtschaftlichen Profit, dagegen wenig. Wie schätzen Sie diese Wahrnehmung ein?

Ich teile diese Ansicht. Das Problem ist, dass der Nutzen für das Individuum lediglich im Krankheitsfall gesehen wird, während die Prämien auch bei guter Gesundheit zu zahlen sind. Ebenso wird der volkwirtschaftliche Profit von den Meisten nur indirekt bemerkt. Das Gesundheitswesen ist einer der grössten Arbeitgeber im Kanton, in einigen Regionen gar der grösste. Auch die durch das Gesundheitswesen erbrachte Wertschöpfung und die insbesondere von den Spitälern und den Pflegeheimen in der Region getätigten Einkäufe und erteilten Aufträge sind beachtlich.

Die im Gesundheitswesen erbrachte Wertschöpfung durch Spitäler und Heime der Region ist beachtlich.

Digitalisierung ist in diesem Jahr im Schweizer Gesundheitswesen das Schlagwort. Nebst den technischen Anforderungen gilt es auch für die Gesundheitsanbieter wie auch für die potentiellen Kunden, kulturelle Klippen zu überwinden. Fluch oder Segen?

Ich sehe in der Digitalisierung grosse Chancen für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Die Digitalisierung steigert durch die Effizienz in der Gesundheitsversorgung. Dies durch die elektronische Aufnahme, Übermittlung, Verarbeitung und Interpretation der Gesundheitsdaten der Patienten sowie die damit mögliche engere Vernetzung der verschiedenen Leistungserbringer. Einen wesentlichen Beitrag können auch die Versicherten selbst leisten, indem sie ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Die Ärztinnen und Ärzte tragen zur besseren Vernetzung bei, indem sie sich einer für den Datenbetrieb zertifizierten Gemeinschaft anschliessen. Für die Spitäler und die Pflegeheime ist der Anschluss zwingend vorgegeben.

Wirtschaftlichkeit kann nie losgelöst vom Versorgungsziel diskutiert werden. Wie sehen Sie das für unsere kantonalen Leistungsanbieter insbesondere für die Grundversorgung in den Regionen?

Gemäss der Konzeption des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sollten die Spitäler bei wirtschaftlicher Betriebsführung kostendeckend arbeiten. Bezüglich der Grundversorgung in den Regionen präsentiert sich die Situation anders: Bei unseren Regionalspitälern mit ihren Vorhalteleistungen ist eine kostendeckende Betriebsführung ohne Beiträge der öffentlichen Hand für gemeinwirtschaftliche Leistungen indessen nicht möglich. Gründe dafür sind deie schwankende Auslastungen aufgrund des Tourismus sowie wenige ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund der geringen Bevölkerungszahl in der Spitalregion.