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STILLEN AM ARBEITSPLATZ

Sechs Rechte einer stillenden Mutter

STILLEN AM ARBEITSPLATZ

Sechs Rechte einer stillenden Mutter

20. September 2023

 

 

Das Stillen ist ein wichtiges Element für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Babys und ihren Müttern. In der Schweiz haben berufstätige Mütter das Recht auf Unterstützung und Schutz, wenn es um das Stillen am Arbeitsplatz geht. Anlässlich der Weltstillwoche vom 16. – 23. September 2023 beleuchtet dieser Artikel sechs wichtige Rechte zum Thema Stillen am Arbeitsplatz und gibt stillenden Mamis wichtige Tipps.

 

 

 

1 – Recht auf Stillpausen

Gemäss dem schweizerischen Arbeitsgesetz (Artikel 35a) haben stillende Mütter das Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Darüber hinaus können sie die erforderliche Zeit für das Abpumpen der Milch in Anspruch nehmen. Für Babys jünger als zwölf Monate sind folgende Pausen zu gewähren:

 

Arbeitszeit

 
 

Stillzeit

 
 

Bis 4 Stunden

 
 

Mind. 30 Minuten

 
 

Ab 4 Stunden

 
 

Mind. 60 Minuten

 
 

Ab 7 Stunden

 
 

Mind. 90 Minuten

 

 

2 – Recht auf Flexibilität nach Bedarf

Sie haben das Recht, diese entlöhnten Stillpausen nach den Bedürfnissen Ihres Babys zu beziehen. Dies bedeutet, dass Sie die Zeiten entsprechend anpassen können, um sicherzustellen, dass Ihr Baby gut versorgt ist und Sie gleichzeitig Ihre Arbeit erledigen können.

 

3 – Recht auf einen geeigneten Raum

Damit Sie Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen können, muss Ihr Arbeitgebender Ihnen einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen. Dieser Raum sollte über einen bequemen Stuhl verfügen.

 

4 – Recht auf Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Muttermilch

Berufstätige Mütter haben das Recht auf angemessene Aufbewahrungsmöglichkeiten für abgepumpte Muttermilch. Arbeitgebende sollten einen sicheren und hygienischen Ort bereitstellen, um die Milch zu lagern, beispielsweise einen Kühlschrank.

 

5 – Recht auf Stillpausen inner- und ausserhalb des Betriebs

Sie haben das Recht, Ihre Stillpausen sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Betriebs durchzuführen. Dies bedeutet, dass Sie auch während Dienstreisen oder auswärtigen Geschäftstreffen die Möglichkeit zum Stillen oder Abpumpen haben.

 

6 – Recht auf Schutz vor Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund des Stillens ist in der Schweiz gesetzlich verboten. Arbeitgebende dürfen Mütter nicht benachteiligen oder diskriminieren, weil sie ihre Stillrechte ausüben. Jede Form der Diskriminierung sollte gemeldet und geahndet werden.

 

Wichtige Tipps für stillende Mamis

 

1. Sprechen Sie mit Ihrer Stillberaterin, Hebamme und anderen berufstätigen Müttern, um wertvolle Ratschläge zu erhalten.

 

2. Planen Sie im Voraus und besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgebenden die Stillzeiten sowie die Möglichkeit, dass jemand Ihr Baby zur Arbeit bringt.

 

3. Achten Sie auf Sauberkeit, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Denken Sie ans Händewaschen, Reinigen der Milchpumpen und die Verwendung von hygienischen Muttermilchbeuteln.

 

4. Behalten Sie im Auge, wie lange Muttermilch aufbewahrt werden kann:

 

- Bei Zimmertemperatur (+16 bis 29 °C): 3 bis 4 Stunden

- Im Kühlschrank (kälter als +4 °C): 3 Tage

- Im Tiefkühler (kälter als -17 °C): 6 Monate

 

5. Achten Sie darauf, dass aufgetaute Muttermilch nicht erneut eingefroren wird. Verwenden Sie die Milch innerhalb von 24 Stunden und bewahren Sie sie im Kühlschrank auf. Nicht getrunkene Milchreste sollten Sie entsorgen.

 

Silvia Rita Fliri Da Cunha Magalhaes, Stillberaterin IBCLC

«Das sind Rechte, die den Frauen zustehen und sie müssen sich nicht schuldig fühlen, wenn sie sich die Zeit zum Stillen nehmen.»

Auch Arbeitgebende profitieren!

 

Es gibt Mütter, die auf das Stillen oder sogar auf ihren Job verzichten, aus Angst, diskriminiert zu werden oder ihren Job zu verlieren. Das muss nicht sein. Denn die Unterstützung stillender Mütter am Arbeitsplatz bietet auch Vorteile für Arbeitgebende. Eine familienfreundliche Haltung fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hat positive Auswirkungen auf die Unternehmensleistung. Gestillte Kinder erkranken seltener, was zu weniger krankheitsbedingten Abwesenheiten der Eltern am Arbeitsplatz führt. Dies führt zu einer höheren Präsenz der Mitarbeitenden und verringert den Bedarf an Vertretungen. Darüber hinaus fühlen sich stillende Mütter unterstützt und geschätzt, was sich positiv auf ihre Arbeitsmoral auswirkt und das Engagement stärkt. Auch das Risiko für Mütter, an Brustkrebs zu erkranken, wird durch das Stillen reduziert.

 

Die Unterstützung stillender Mütter ist somit nicht nur ein Zeichen von Fürsorge, sondern zahlt sich auch in Bezug auf die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeitenden aus.

 

Wenn Sie eine berufstätige Mutter in der Schweiz sind, können Sie sich über Ihre Rechte bezüglich des Stillens am Arbeitsplatz im schweizerischen Arbeitsgesetz informieren. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung oder eine Rechtsberatung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Arbeitgebende sollten ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass die Bedürfnisse stillender Mütter respektiert und unterstützt werden, um eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Familie zu ermöglichen.