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Vorsorge im Alter: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Anordnung im Todesfall

Klarheit schaffen für die Zukunft

Vorsorge im Alter: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Anordnung im Todesfall

Klarheit schaffen für die Zukunft

16. September 2025

 

 

Im Laufe des Lebens stehen wir immer wieder vor Herausforderungen, die uns dazu anregen, über unsere Zukunft nachzudenken. Unvorhergesehene Ereignisse wie ein Unfall, eine schwere Krankheit oder der Verlust eines geliebten Menschen können unser Leben erschüttern und uns in eine Position versetzen, in der wir nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Um in solchen Situationen sicherzustellen, dass unsere Wünsche respektiert werden und unsere Angelegenheiten gemäss unseren Vorstellungen geregelt sind, ist es wichtig, frühzeitig vorausschauend zu handeln und für die Zukunft vorzusorgen. Dokumente wie der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die Anordnung zum Todesfall sind wertvolle Instrumente, die uns dabei helfen, sicherzustellen, dass unsere Wünsche und Bedürfnisse auch in schwierigen Lebensphasen berücksichtigt werden.

 

 

 

1. Vorsorgeauftrag:  Ihre Angelegenheiten in sicheren Händen

Es gibt Momente im Leben, in denen man nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls. In solchen Fällen kann - neben einer Generalvollmacht - ein Vorsorgeauftrag dazu beitragen, dass einer Person Ihres Vertrauens sich weiterhin um Ihre Angelegenheiten sorgt. Ohne einen solchen Vorsorgeauftrag könnte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Vertretung bestimmen. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit einem Vorsorgeauftrag oder einer Generalvollmacht die Kontrolle behalten und selbst festlegen, wer sich um Ihre finanziellen und rechtlichen Belange kümmert, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

 

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

 

Ein Vorsorgeauftrag ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen dürfen. Es geht darum, dass eine vertrauensvolle Person sowohl für Ihre persönlichen Belange als auch für Ihr Vermögen sorgt. Der Vorsorgeauftrag muss entweder handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.

 

So gehen Sie vor:

 

Vorbereitung:

 

Sprechen Sie den Vorsorgeauftrag mit der Person ab, die Sie beauftragen möchten, und ziehen Sie gegebenenfalls Ihre Angehörigen hinzu. Verfassen Sie das Dokument eigenhändig, versehen Sie es mit Datum und Unterschrift und bewahren Sie es an einem sicheren, auffindbaren Ort auf. Alternativ kann der Vorsorgeauftrag nach Ihren Angaben von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl verfasst und öffentlich beurkundet werden. 

 

Im Ernstfall:

 

Sollte der Ernstfall eintreten, prüft die KESB, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt und ob er gültig ist. Nach Annahme durch die beauftragte Person wird der Vorsorgeauftrag validiert und die beauftragte Person kann inskünftig Ihre Angelegenheiten regeln. Falls weder ein Vorsorgeauftrag noch eine Generalvollmacht vorliegen und Sie nicht in einer ungetrennten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben, ernennt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand und beauftragt sie oder ihn mit ihrer Vertretung. Je nach Situation ist dies auch nötig, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Es ist ratsam, das Dokument regelmässig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er Ihren aktuellen Wünschen entspricht.

 

2. Patientenverfügung: Selbstbestimmung – auch in schwierigen Zeiten

Eine Patientenverfügung ist ein weiteres wichtiges Dokument, das Ihnen ermöglicht, Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen im Voraus festzulegen. Sollte es eines Tages zu einer Situation kommen, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Ihre Entscheidungen zu treffen oder zu äussern, können Sie vorab in der Patientenverfügung festhalten, wie mit Ihrer Gesundheit umgegangen werden soll. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Werte und Überzeugungen auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu kommunizieren.

 

Was ist eine Patientenverfügung: 

 

In einer Patientenverfügung können Sie detailliert festhalten, welche medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder nach einem Unfall wünschen oder ablehnen. Möchten Sie etwa lebenserhaltende Massnahmen in Anspruch nehmen? Oder bevorzugen Sie, auf solche Massnahmen zu verzichten? Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, die Ihre Interessen vertritt und medizinische Entscheidungen im Notfall treffen soll. Auch die Patientenverfügung muss handschriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben werden, um rechtlich bindend zu sein.  Es empfiehlt sich, das Dokument an einem auffindbaren Ort zu hinterlegen und Ihre Vertrauensperson sowie Ihre nächsten Angehörigen darüber zu informieren.

 

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

 

Ohne eine Patientenverfügung müssen im Notfall Ärztinnen und Ärzte oder Angehörige Entscheidungen treffen, die nicht immer mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen könnten. Mit einer solchen Verfügung schaffen Sie Klarheit und stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Zeiten respektiert werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu benennen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern, ergänzen oder an neue Lebensumstände anpassen. Eine regelmässige Überprüfung sorgt dafür, dass Ihre Angaben aktuell bleiben und Ihre Entscheidungen klar dokumentiert sind.

 

3. Anordnung zum Todesfall: Klarheit für die Zeit nach dem Leben

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der emotional belastendsten Erfahrungen im Leben und bringt für die Hinterbliebenen nicht nur Trauer, sondern oft auch organisatorische Herausforderungen mit sich. Doch auch in dieser schweren Zeit ist es wichtig, klare Vorgaben zu haben. Mit einer Anordnung zum Todesfall können Sie Ihre Wünsche für die Zeit nach Ihrem Ableben festlegen und so für Klarheit und Orientierung sorgen. Eine Anordnung zum Todesfall hilft dabei, Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Bestattung und des Abschieds festzulegen und eventuelle Unsicherheiten und Konflikte bei Ihren Hinterbliebenen zu vermeiden. 

 

Was ist eine Anordnung zum Todesfall:

 

In einer Anordnung zum Todesfall halten Sie fest, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll – sei es die Auswahl der Kirche, der Pfarrperson, des Ablaufs der Trauerfeier, die Art der Grabgestaltung oder die Gestaltung von Todesanzeigen. Zudem können Sie angeben, welche Personen im Todesfall informiert werden sollen und ob ein bestimmtes Bestattungsinstitut beauftragt werden soll. Mit klaren Anweisungen stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse auch nach Ihrem Tod respektiert werden.

 

Warum ist eine Anordnung zum Todesfall wichtig?

 

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein einschneidendes Ereignis. Ohne klare Vorgaben stehen die Angehörigen oft vor schwierigen Entscheidungen, die zusätzlichen emotionalen Stress oder Konflikte verursachen können. Eine Anordnung zum Todesfall gibt den Hinterbliebenen Orientierung und entlastet sie von der Verantwortung, Entscheidungen unter solch belastenden Umständen zu treffen. Mit einer Anordnung zum Todesfall hinterlassen Sie Klarheit und schenken Ihren Liebsten die Sicherheit, in Ihrem Sinne zu handeln.

 


 

 

Erstellung und Hinterlegung: 

 

Schreiben Sie Ihre Wünsche klar und verständlich auf, datieren und unterschreiben Sie das Dokument. Fügen Sie wichtige Unterlagen wie Versicherungspolicen oder Kontoinformationen bei. Bewahren Sie die Anordnung an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort auf. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Auch die Anordnung zum Todesfall können Sie jederzeit ändern oder ergänzen, wenn sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände ändern.

 

Mit der richtigen Vorsorge in den Lebensabend

Vorsorgedokumente bieten nicht nur Klarheit und Sicherheit, sondern tragen auch dazu bei, dass Sie den Lebensabend sorgenfrei und mit einem guten Gefühl verbringen können. Je früher Sie sich mit diesen Themen befassen, desto besser. Jeanin Büchi, Leitung Beratungsstelle Alter und Gesundheit, betont: „Es ist nie zu früh, um damit zu beginnen.“

 

Die Türen der Beratungsstelle Alter und Gesundheit in der Region Oberengadin stehen Ihnen jederzeit offen, um Sie in diesem Prozess zu unterstützen und gemeinsam Lösungen zu finden. 

 

Mit einem Vorsorgeauftrag, einer Patientenverfügung und einer Anordnung zum Todesfall hinterlassen Sie nicht nur für sich selbst Klarheit, sondern auch für Ihre Angehörigen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Wünsche respektiert werden – auch dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu kommunizieren. Sorgen Sie früh genug vor, damit Sie den Lebensabend mit dem Gefühl geniessen können, dass alles geregelt ist.

 

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Das Team der Beratungsstelle Alter und Gesundheit berät Sie zu den vielfältigen Fragen, die das Thema «Älterwerden» mit sich bringt. Wir beraten Sie kompetent, persönlich, diskret und kostenlos und können Sie dabei mit den richtigen Institutionen und Organisationen in Kontakt bringen.

 

Kontakt und Terminvereinbarungen

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